Herzlich Willkommen

in der Podologie – Praxis für medizinische Fußpflege
in Berlin Spandau (Altstadt Spandau)


Ich freue mich über Ihr Interesse,
dass Sie meine Internet-Seite besuchen.


Unsere Praxis für Podologie
finden Sie: 

Breite Str.35 in 13597 Berlin-Spandau


Podologie Podologe Fußpilz, Hypergranulation
Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, sich über die Praxis und das Behandlungsangebot zu informieren.

Meine podologische Praxis ist absolut barrierefrei und durch einen Fahrstuhl zu erreichen.

Die Behandlung ihrer Fußprobleme ist mir sehr wichtig!

Ich arbeite in meiner Podologie Praxis mit modernsten Geräten. Durch eine hygienisch einwandfreie, sanfte und angenehme Methode werden Nägel und Haut bearbeitet. Beschwerden werden gelindert und die Füße sind anschließend bestens gepflegt!

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Terminvergabe!
                


             

Übersicht Behandlungs-Spektrum

  • und auch alle anderen Fußprobleme

Was ist Podologie ?

Podologie - Medizinische Fußpflege

Podologie Podologe medizinische Fußpflege, Fußpilz

Der Podologe wurde durch das Podologengesetz von 2002 zum Medizinalfachberuf.
Im Gesundheitssystem nimmt er eine nicht zu unterschätzende Stellung ein. Er gilt auch als Bindeglied zwischen Patient - Arzt - Therapeuten - Orthopädietechniker.

Die Podologie umfasst die Behandlung, Prophylaxe (Vorbeugung), sowie Beratung rund um die Füße und deren Krankheitsbilder.

Die Ausbildung

zum Podologen umfasst eine qualifizierte zweijährige Vollzeitausbildung oder Teilzeit über einen Zeitraum von drei Jahren.
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Die gängige Definition von Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.

Sie ist als eine hoch angesetzte Fußbehandlung im ärztlichen Vorfeld zu sehen, die mit pflegerischen Maßnahmen zu tun hat, nicht aber mit  Pflege im Sinne der Kosmetik.

Zugelassen fÜr alle Krankenkassen

Die Praxis ist gemäß § 124 Absatz 1 SGB V als podologische Praxis durch alle Krankenkassen zugelassen. Damit können Patienten, die von ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung erhalten, behandelt werden. Die Kosten für die Behandlungen werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Der von den Krankenkassen festgelegte Eigenanteil ist bei mir in der Praxis zu entrichten. Patienten die von der Zuzahlung befreit sind, sollten den Befreiung Nachweis nicht vergessen und bei der ersten Behandlung vorlegen.

Verordnungsfähige Erkrankungen

Die Praxisräumlichkeiten sind nach den Bestimmungen der Hygieneverordnung
und den neusten Geräten ausgestattet.