Umsatzsteuer für podologische Leistungen

Lieber Patient,

aufgrund einer auf Bundesebene abgestimmten Verwaltungsauffassung unterliegen unsere Leistungen seit dem 01.07.2012 einer Umsatzsteuer
von 19 %, soweit diese ohne ärztliches Rezept durchgeführt werden.
Leider müssen wir aus diesem Grund alle Behandlungen, die nicht vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet wurden mit zusätzlichen 19 % abrechnen.
Heilberufliche Leistungen sind nur steuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.
Sie können diese Erhöhung umgehen indem sie sich von ihrem behandelnden Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Hautarzt, etc. oder auch Heilpraktiker) ein Privatrezept (evtl. gleich eine Dauerverordnung)ausstellen lassen.
Um es ihnen etwas zu vereinfachen, bitten sie ihren Podologen eine„Empfehlung für ein Privatrezept“ auszufüllen.

Aus der Verordnung sollte hervorgehen, dass es sich nicht um eine kosmetische Behandlung handelt, sondern um eine Therapie der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung einer Krankheit dient.

Damit sind unsere Leistungen auch weiterhin Umsatzsteuer befreit und ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Vielen Dank für ihr Verständnis

Ihr Podologe Paul Monks