Herzlich Willkommen
in der Podologie – Praxis für  medizinische Fußpflege
        in Berlin Spandau (Altstadt Spandau)
      
          Ich freue mich über Ihr Interesse,
dass Sie meine Internet-Seite besuchen.
Unsere Praxis für Podologie
finden Sie:
Breite Str. 35 in 13597 Berlin-Spandau

        Ich möchte Ihnen die Möglichkeit  geben, sich über die Praxis und das Behandlungsangebot 
        zu informieren.
        
        Meine podologische Praxis ist absolut barrierefrei und durch einen Fahrstuhl zu erreichen.
        
        Die Behandlung ihrer Fußprobleme ist mir sehr wichtig!
        
        Ich arbeite in meiner Podologie Praxis mit modernsten  Geräten. Durch eine hygienisch einwandfreie, sanfte und angenehme Methode werden Nägel und Haut bearbeitet. Beschwerden werden gelindert und die Füße sind anschließend bestens gepflegt! 
        
        Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Terminvergabe!. 
                
        
        
                     
      
Übersicht Behandlungs-Spektrum
- und auch alle anderen Fußprobleme
 
Was ist Podologie ?
Podologie - Medizinische Fußpflege

        
        Der Podologe  wurde durch das Podologengesetz von 2002 zum Medizinalfachberuf.
        Im  Gesundheitssystem nimmt er eine nicht zu unterschätzende Stellung ein. Er gilt auch  als Bindeglied zwischen Patient - Arzt - Therapeuten - Orthopädietechniker.
        
        Die  Podologie umfasst die Behandlung, Prophylaxe (Vorbeugung), sowie Beratung  rund um die Füße und deren Krankheitsbilder.
        
      
Die Ausbildung
zum Podologen umfasst eine qualifizierte zweijährige  Vollzeitausbildung oder Teilzeit über einen Zeitraum von drei Jahren.
        Die  Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.
        Die gängige  Definition von Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
        
        Sie ist als eine  hoch angesetzte Fußbehandlung im ärztlichen Vorfeld zu sehen, die mit  pflegerischen Maßnahmen zu tun hat, nicht aber mit  Pflege im Sinne der Kosmetik. 
Zugelassen fÜr alle Krankenkassen
Die Praxis ist gemäß § 124 Absatz 1  SGB V als podologische Praxis durch alle Krankenkassen zugelassen. Damit können  Patienten, die von ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung erhalten, behandelt  werden. Die Kosten für die Behandlungen werden  direkt mit den Krankenkassen  abgerechnet. Der von den Krankenkassen festgelegte Eigenanteil ist bei mir in  der Praxis zu entrichten. Patienten die von der Zuzahlung befreit sind, sollten  den Befreiung Nachweis nicht vergessen und bei der ersten Behandlung vorlegen.
        
        Verordnungsfähige Erkrankungen
         
         
 Die  Praxisräumlichkeiten sind nach den Bestimmungen der Hygieneverordnung
        und den  neusten Geräten ausgestattet.
        
        
        
      
